Kinderschutzrichtlinie des Vereins Edumania-Argentina e.V.
Präambel
Der Verein Edumanía-Argentina e.V. setzt sich durch die Förderung von Projekten in Argentinien für das Recht auf eine eigenständige Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ein, insbesondere für das Recht auf Bildung.
Kinder und Jugendliche sind mittelbare Zielgruppen der meisten geförderten Projekte und somit Empfänger der Förderung durch den Verein.
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine unbeschwerte Kindheit sowie spezifische Rechte auf Teilhabe und Schutz.
Somit ergibt sich für Edumanía-Argentina e.V. aus menschenrechtsbasierter Verantwortung der unbedingte Schutz von Kindern und Jugendlichen, insbesondere im Kontext geförderter Projekte.
Präventionsmaßnahmen
Da der Verein selbst keine direkten Kontakte zu Kindern und Jugendlichen pflegt, trifft er mit den geförderten Projekten Absprachen, die das Recht der Kinder auf Schutz und Förderung gewährleisten sollen. Diese beinhalten,
– dass Edumanía-Argentina e.V. und ihre lokalen Partner*innen sich Kindern und Jugendlichen gegenüber gewaltfrei und nicht erniedrigend oder herabsetzend verhalten und die Bestimmungen des nationalen Kinder- und Jugendschutzgesetzes stets einhalten,
– dass die geförderten Projekte im Rahmen des Gesetzes zur Förderung und zum Schutz der Rechte von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden¹ arbeiten,
– dass alle Mitarbeiter mit dem Kinderschutzgesetz vertraut sind und sich verpflichten, es bei der Arbeit strikt einzuhalten.
Zu den Grundlagen der Einhaltung des Kinder- und Jugendschutzes gehört auch, dass Kinder und Jugendliche über ihre Rechte umfassend informiert werden und auch eine ganzheitliche sexuelle Erziehung erhalten.
Edumanía-Argentina e.V. informiert sich über die Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz innerhalb der geförderten Institutionen/Projekte und dies durch persönliche Kommunikation mit den jeweiligen Verantwortlichen und Vertrauenspersonen. Auch stützt sich Edumanía-Argentina e.V. auf die inhaltlichen Grundlagen der einzelnen Projekte.
Die auf der Website veröffentlichten Fotos von Kindern/Schülerinnen werden redaktionell sorgfältig, auch unter Berücksichtigung genannter Kriterien ausgesucht und nur mit Zustimmung der betreffenden Personen veröffentlicht.
Die Website von Edumanía-Argentina e.V. enthält keine interaktiven Bereiche wie Blogs oder öffentliche Kommentarfunktionen.
Fallmanagement:
In regelmäßig stattfindenden Sitzungen tauschen die betreuenden Personen – teils mit sozialpädagogischer Ausbildung – ihre Beobachtungen aus. Bei beunruhigenden Situationen vereinbaren sie Handlungsstrategien. Sie arbeiten auf die Verbesserung der Situation hin und kontrollieren die Ergebnisse, wobei auch die Eltern mit einbezogen werden.
Es wird sichergestellt, dass Kinder in einem geschützten Raum angehört und konsultiert werden und dass ihre Rechte eingehalten werden. Die Verantwortung für eine dem Kindeswohl angemessene Lösung eines Problems liegt beim leitenden Team des jeweiligen Projekts.
Verabschiedung der Kinderschutzrichtlinie
Der Vorstand von Edumanía-Argentina e.V. verabschiedet diese Kinderschutzrichtlinie einstimmig und macht sie zu einer Grundlage seiner Arbeit.
Diese Richtlinie wird allen Projekten, mit denen Edumanía-Argentina e.V. zusammenarbeitet bzw. in Zukunft zusammenarbeiten wird, bekannt gegeben.
Die Zustimmung zu den darin festgelegten Maßnahmen und deren Einhaltung ist u.a. Grundlage für die Bewilligung von Fördermitteln.
Berlin, den 18.10.2024
Der Vorstand:
¹ Argentinien hat 1990 die Kinderrechtskonvention (KRK) der Vereinten Nationen ratifiziert und seit 1994 die KRK in die Landesverfassung integriert. Außerdem gilt seit 2005 ein Gesetz Ley 26061 , das den Schutz aller Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden auf argentinischem Territorium garantieren soll und zu dessen Einhaltung alle Institutionen verpflichtet werden.